Nach wie vor schlummert unter vielen Dächern kostbarer und attraktiver Wohnraum. Gemütliche Schrägen mit Dachterrasse und Gauben, die den Himmel sozusagen in die eigenen vier Wände holen und dem Raum Licht geben. Bevor der Fachhandwerker mit dem Ausbau des Dachgeschosses loslegt, müssen jedoch zuerst bauliche Besonderheiten beachtet und gesetzliche Vorschriften in die Planung miteinbezogen werden. Wir haben wichtige Fragen und Antworten zusammengestellt, die man im Vorfeld eines Dachausbaus mit einem Fachmann klären kann.
Kann man jeden Dachboden ausbauen?
Als geeignete Dachformen für einen nachträglichen Ausbau gelten das Satteldach und das Mansardendach. Vorteilhaft ist auch, wenn bereits ein erhöhter Kniestock vorhanden und die Dachneigung größer als 30 Grad ist. Außerdem: Laut Wohnflächenverordnung können Dachschrägen unter 1,50 Meter Höhe nicht als Wohnfläche angerechnet werden. Flächen mit einer Raumhöhe zwischen 1,50 und 2 Metern werden zur Hälfte berücksichtigt. Dachflächen mit einer Höhe über 2 Meter zählen zu 100 % zur Wohnfläche. Terrassen, Loggien und Balkone werden zu 25 % angerechnet. Auf jeden Fall sollte man vor Baubeginn einen Statiker zurate ziehen. Entfernt man vorhandene, nicht tragende Wände, lassen sich großzügige Wohnflächen schaffen.
Braucht man eine Baugenehmigung?
In der Regel ist ein Dachausbau eine Nutzungsänderung. Die Details sind in der jeweiligen Landesbauordnung geregelt. Ist der Raum unter dem Dach nicht als Wohnraum angemeldet und wird er durch den Innenausbau umgestaltet – z. B. durch den Einbau einer Dachgaube oder das Anheben des Daches – muss vor Start der Bauphase eine Genehmigung des örtlichen Bauamts eingeholt werden. Die Bauvorschriften unterscheiden sich allerdings von Bundesland zu Bundesland. Genehmigungspflichtig sind jedoch
- Änderung der Dachfläche durch Dachterrassen oder Dachgauben,
- Veränderung der Dachneigung,
- Erweiterung der im Bebauungsplan festgelegten Geschossflächenzahl.
Bausubstanz und Statik spielen bei der Genehmigung ebenfalls eine Rolle. Die für den Ausbau eines Dachgeschosses verwendeten Materialien müssen den Brandschutzvorschriften entsprechen und es muss für die nötigen Rettungswege gesorgt werden.