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Werkmäßig hergestellte
PUR-Hartschaum-Wärmedämmstoffe sind über
die europäische Produktnorm DIN EN 13165 geregelt.
Welche Anforderungen ein Dämmstoff in einer
bestimmten Bauanwendung zu erfüllen hat, ist
in der nationalen Anwendungsnorm DIN V 4108-10 festgeschrieben.
CE-Label als eine Art "technischer" Reisepass
Ab dem 1. Januar 2004 ist die CE-Kennzeichnung für Wärmedämmstoffe
verpflichtend. Das CE-Label ist eine Art "technischer Reisepass" für
Bauprodukte. Mit dem CE-Label können diese Produkte innerhalb des EU-Binnenmarktes
gehandelt werden.
Das CE-Label ist jedoch kein Qualitätszeichen. Für
die Deklaration ist allein der Produkthersteller verantwortlich. Das
Label beinhaltet keine regelmäßige Fremdüberwachung.
Es bietet auch nicht die Gewähr dafür, dass der Wärmedämmstoff
nach der jeweiligen Landesbauordnung eingesetzt werden darf.
Die CE-Kennzeichnung bei Wärmedämmstoffen
besagt lediglich, dass das Produkt als Wärmedämmstoff
auf den Markt gebracht werden darf. Produkte mit dem Ü-Zeichen
erfüllen die öffentlich rechtlichen Bestimmungen
und dürfen als Wärmedämmstoffe in Gebäude
ohne weiteren Nachweis eingebaut werden.
ÜGPU-Qualitätszeichen
Wärmedämmstoffe aus Polyurethan-Hartschaum tragen seit 1. Januar
2003 ein ÜGPU-Qualitätszeichen in Verbindung mit dem Ü-Zeichen.
Damit wird sichergestellt, dass das PUR-Produkt
- den bauaufsichtlichen Vorschriften entspricht,
- regelmäßig durch ein bauaufsichtlich
anerkanntes Prüfinstitut überwacht wird,
- einen hohen Qualitätsstandard aufweist und
- für die vorgesehene Anwendung - z. B. Aufsparren-,
Flachdach- oder Fußbodendämmung - optimal
geeignet ist.
Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit
Bei Produkten, die nur mit CE-Label gekennzeichnet sind, errechnet sich der
Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit aus dem Nennwert entsprechend
der Bemessungsnorm DIN V 4108-4. Im Übereinstimmungszertifikat
mit dem ÜGPU-Qualitätszeichen wird der Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit
angegeben. Dieser Wert kann ohne weitere Zuschläge in die Berechnungen übernommen
werden.
ÜGPU-Qualitätszeichen
Musteretikett
mit ÜGPU-Qualitätszeichen
Die Mitglieder der ÜGPU haben für ihre
PUR-Produkte eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung.
Die Einhaltung der angegebenen Produkteigenschaften
wird regelmäßig durch ein unabhängiges,
staatlich anerkanntes Prüfinstitut überwacht.
Neben der Wärmeleitfähigkeit werden auch
andere Eigenschaften überprüft.
Das ÜGPU-Qualitätszeichen in Verbindung mit dem Ü-Zeichen stehen
für die Übereinstimmung des Produkts mit der allgemeinen bauaufsichtlichen
Zulassung.
Qualitätssicherung
mit der ÜGPU
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